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Bei Gudrun liegt der Fall anders - sie ist HP ! Der HP darf mit den Blüten "therapieren", aber auch mischen und verkaufen (soweit ich weiß). Dann ist allerdings wohl auch ein Gewerbe fällig (was aber bis auch die doppelte Buchführung kein Problem darstellen dürfte).
Beim HPP sieht es in Bezug auf Beratung leider anders aus ... da kommt es auf die Vorschriften der einzelnen Bundesländer an. Und wie ihr ja auch festgestellt habt, gibt es keine (offizielle) Stelle, die einem weiterhelfen kann.
Wenn die natürlich mit den Abmahnungen/Verboten auch so träge bzw. lahmarschig sind ... dann soll es mir recht sein



. Aber vermutlich sind sie da alle schnell zur Stelle.
Wie es beim PB aussieht oder bei jemandem, der nur die reine BB-Beratung anbiten will, weiß ich überhaupt nicht.
Hm ....

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)