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HPP und Bachblüten
#1
Das Prüfungsprotokoll von Bruni bringt mich mal wieder zum Grübeln über das Thema "Bachblüten in NRW" .. ja/nein?

Bruni schreibt:
"Am Schluss wurde ich übrigens noch zu meiner Bachblütenausbildung angesprochen. Der Prüfungsleiter hatte meinen Beraterschein in den Unterlagen gefunden und mich gefragt, ob ich wüsste, dass ich die Blüten weder verkaufen noch empfehlen dürfe??? Das wusste ich nicht, bin jetzt schlauer. Mir wurden die Blüten bei Ausbildungsanfang vor zwei Jahren quasi "zwangsauferlegt". Sie waren im Gesamtpaket neben Rogers enthalten und sind - mit Verlaub - in NRW leider nicht zu gebrauchen. Es sei denn, aus persönlichem Interesse. Dies nur zur Info.
"

Ich frage mich, warum in NRW so viele HPPs mit Bachblüten arbeiten? Selbst hier am Ort wird das lt. Internetseite angeboten. Sind die einfach nur "abgebrüht", "unwissend" oder naiv, getreu dem Motto, es wird schon nichts passieren? Oder wird mit zweierlei Maß gemessen, der eine darf, der andere nicht?

Das ist besonders ärgerlich für diejenigen HPPs, die eine spezielle Ausbildung in Bachblüten gemacht haben, denn leider wird während der Ausbildung kaum oder nur schwammig darauf hingewiesen. Oder es heißt, verkaufen NEIN, empfehlen JA.

Was ist nun richtig?

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#2
Liebe Kerstin,

ich habe einen Artikel gefunden im chemischen, Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe, auch in Baden Württemberg ist es angeblich verboten.

Trotzdem bieten viele es an, auch nur als Bachblütenberater. Ich wollte diese Ausbildung eigentlich auch machen, aber im Augenblick warte ich noch.

Schaue mal, ob es dort bei Euch dieses Amt gibt und Frage mal nach.


http://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subi...154&Pdf=No
Hauptseite: www.ua-bw.de
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#3
Hallo Kerstin,

ich hatte die Frage letztes Jahr auch - schau mal hier in dem alten Thread, ob damit Deine Frage beantwortet wird http://www.fernlehrgang-heilpraktiker.co...11371.html
LG
Monika
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#4
Danke, Chania. Ja, ich kenne den Thread, zumal die heikle Geschichte mit den BB hier ja schon häufig angesprochen wurde.

Horst schreibt:
"Hingegen ist es völlig unproblematisch, wenn der Heilpraktiker seine Behandlung ergänzen und/oder begleiten lässt durch die Bach-Blüten-Einnahme, so wie man dem Patienten auch empfehlen kann, während der Behandlung häufiger Pfefferminztee zu trinken. Wink

Da die BB aber weder verschrieben oder verordnet werden können, bietet sich folgende Formulierung an: „Dem Patienten wird empfohlen, in Ergänzung der Behandlung“ oder „begleitend zur Behandlung folgende BBlütenpräparate einzunehmen“. "


Mich verunsichert jedoch Brunis Aussage (bzw. die des Prüfers vom Gesundheitsamt Dortmund), das bedeutet m.E., dass nicht mal das Empfehlen erlaubt ist.

Ich hatte mal vor einiger Zeit beim hiesigen GA angerufen, da konnte man mir jedoch überhaupt keine vernünftige Antwort geben. Ich frag mich also ständig, soll ich einfach, oder besser nicht? Ich würde gerne die BB hin und wieder in die Therapie mit einbeziehen bzw. EMPFEHLEN (verkaufen sowieso nicht). Aber .... na, ich bin da wohl eher ein kleiner Angsthase Smile - möchte keine Abmahnung (oder was auch immer) riskieren.

Schade, dass man einfach nichts in Händen hat, auf das man sich stützen kann.

LG Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#5
Liebe Kerstin,

schau mal, was Savina am 24.04.14 zu diesem Thema geschrieben hat:

Bei Bachblüten und homöopathischen Mitteln ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hier in NRW ist es komplett verboten, damit als HPP zu arbeiten. In anderen Bundesländern ist es erlaubt. Da solltest du dich für dein Bundesland erkundigen, z.B. bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.
Ansonsten braucht man dazu den "großen" HP, das ist richtig.

Ich finde es gut, dass seitens der Schule eine eindeutige Aussage zu diesem Thema getroffen wird. Dann kann man ein anderes Therapieverfahren erlernen und wird nachher nicht "kalt" erwischt.

Die Bachblüten nutze ich weiter - für mich persönlich.

LG
Bruni

-------

"Glücklich, wer der Kolumbus seiner eigenen Seele ist." (J. Stephen) Heart
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#6
Liebe Kerstin,

wie in meinem Bericht von dem chemischen Untersuchungsamt zählt es als Heilverfahren und somit ist es für den HPP verboten durchzuführen
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#7
Ich danke nochmal für eure Antworten.

Abschließend fällt mir dazu nur noch ein:

Ich find es einfach DOOF !! UndecidedBig GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin (aber nutzt ja nix...)

Schönen Sonntag und liebe Grüße
Kerstin
"Oft liegt das Ziel nicht am Ende des Weges, sondern irgendwo an seinem Rand." (L. Strauss)

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#8
Nur mal am Rand angemerkt..
Ich bin aus NRW und habe bei meinem direkten Gesundheitsamt angerufen und nachgefragt..
Hier haben sie nichts einzuwenden gegen BB und auch Homöopathie!!!!
Sie muss nur im Bereich der Psyche bleiben und nicht darüber hinaus.
Ich dürfte also als als HPP in NRW es doch empfehlen.. Zu mindestens in meiner Region!!!

Brunis Prüfung hat ich allerdings auch sehr bewegt und ich würde daher in der Prüfung alles verneinen. Keine Empfehlung, nichts..

Ich bin ehrlich ich weiß auch nicht ob ich es bewerben würde, wahrscheinlich eher nicht, da es mir einfach zu "heiß" ist..
Sollte ich irgendwann HPP sein und auch damit arbeiten wollen, würde ich versuchen das von meinem Gesundheitsamt schriftlich zu bekommen.
Ob das allerdings klappt , hmm??

Grüße
Nadine
Heilung ist eine Sache der Zeit, aber auch manchmal eine Sache der sich bietenden Möglichkeiten
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#9
Hallo!

Also, ich habe gelesen, dass es zur Zeit in folgenden Bundesländern HeilprakterInnen eingeschränkt für den Bereich der Psychotherapie gestattet ist, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung zur Unterstützung des Therapieprozesses einzusetzen: Berlin, Hessen, Baden-Würtemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.
Dadurch ist es jetzt möglich, auch homöopathische Arzneimittel zu verordnen (und dann wohl auch Bachblüten!), die eindeutig auf den Bereich der psychotherapeutischen Behandlung begrenzt sind. Amtsdeutsch steht noch schön dabei: Die Aufsicht für die Durchführung des oben genannten Beschlusses obliegt den Gesundheitsämtern vor Ort. Smile

NRW ist offensichtlich nicht offiziell dabei, man soll aber beim Gesundheitsamt nachfragen. --> hier gibt es ein PDF mit interessanten Informationen dazu: http://www.drstebner.de/pdf/355.pdf

Ich für meinen Teil strebe eine Ausbildung in Homöopathie für HPP'S an (Der Markt ist ja flexibel und deswegen gibt es natürlich hier auch schon wieder Anbieter!) und habe wohl auch Möglichkeiten dies auszuüben, da ich in Rheinland-Pfalz lebe.

Liebe Grüße,
Asja
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#10
Danke, liebe Asja, der Artikel ist ja sehr schlüssig.

In Zweifelsfragen würde ich mich vorsichtshalber lieber schriftlich als telefonisch ans Gesundheitsamt wenden, um nämlich eine schriftliche Antwort zu bekommen, auf die ich mich dann ggf. beziehen könnte. Anrufen ist aus meiner Sicht nicht ausreichend, weil eine positive Antwort nicht belegt werden könnte.

In jedem Fall finde ich es grandios, wenn wir uns hier austauschen, um als HPPs etwas mehr Sicherheit im Umgang mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu erlangen.

Liebe Grüße
Susanne
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