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ich bin hier kurz vor der Prüfung noch mal alles am Durchackern und habe auch mit der Ökotrophologin in meiner Klinik noch mal ein paar Praxistage geplant.
Jetzt erzählte mir diese, dass ich als Ernährungsberater ja gar keine Krankheiten, auch nicht die ernährungsbedingten, behandeln darf. Mir ging es hier auch im Speziellen um die Ernährung eines Stomaträgers oder den Darmaufbau nach Antibiotikatherapie.
Wie sieht die rechtliche Lage aus??
Krankheiten behandeln dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker. Beraten über die richtige, gesunde Ernährung darfst Du.
Ernährung ist immer prophylaktisch also vorbeugend.
Das heißt, sind Personen bereits erkrankt, darfst Du als Ernährungsberaterin
nicht hinsichtlich einer Ernährungstherapie für diese spezielle Krankheit beraten. Denn dann würdest Du ja behandeln.
Behandeln heißt ja immer, Du tust etwas um die Krankheit zu heilen.
Das darfst Du nicht.
Aber eine prophylaktische Ernährungsberatung - auch wenn die Menschen bereits erkrankt sind - darfst Du geben.
Also mit einer Ernährungsberatung kann man keine Adipositas behandeln, das ist für Dich streng verboten.
Aber beraten, wie diese Person abnehmen und sich gesünder ernähren kann, das darfst Du.
Genauso verhält es sich auch mit allen anderen Krankheiten.
Man muss hier einfach auf die Wortwahl und auf seine Aussagen achten.
Ich hatte die Unterschiede und die Art und Weise, wie die Ernährungs- und Gesundheitsberater damit umgehen sollen, mehrfach im Block D erklärt und erwähnt.
Deshalb gab ich den Tipp, dass es gut wäre in bestimmten Bereichen mit Ärzten und Heilpraktikern zusammen zu arbeiten.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Liebe Grüße Gudrun Die Ernährungsfrau vom Kochelsee
Wäre es denn sinnvoll, sich einem Berufsverband für EB/GB anzuschließen und wenn ja, wie finde ich einen seriösen bzw. welchen. ?
Damit man zumindest, am Anfang nicht alleine dasteht. Über Rückantworten bzw. Empfehlungen würde ich mich sehr freuen