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Ich weiß nicht, ob das hier der richtige Ort ist für meine Frage, aber ihr werdet es schon richten.......
Also: die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen, z.B bei Männern der allgemeine Gesundheits Check-up ab 35, die Hautuntersuchungen, das Abtasten der Geschlechtsorgane, der Prostata, des Rektums und die Untersuchungen auf okkultes Blut im Stuhl können ja auch von HPs vorgenommen werden. Oder müssen diese Vorsorgeuntersuchungen zwingend vom Arzt vorgenommen werden?Werden sie von den Kassen übernommen, wenn das der HP macht? Bin mal neugierig....
Meines Wissens nach gelten die gesetzlichen Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch Nr. 5 - SGB V - in Verbindung mit den jeweiligen Richtlinien, erlassen vom Bewertungsausschuss. Danach müssen Ärzte tätig werden!
LG
Thomas
Die Stimme der Vernunft ist leise, doch sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. (S.Freud)
06.04.2014, 15:56 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.04.2014, 20:08 von Horst.)
Hallo miteinander,
nun mal knochentrocken auf juristisch:
Also mit "gesetzlichen Vorsorgemaßnahmen" ist der Katalog derjenigen Vorsorgemaßnahmen gemeint, die per Gesetz (§§ 25 SGB5 - Gesundheitsuntersuchungen, § 26 SGB5 - Kinderuntersuchung) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKK) aufgenommen hat nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) entsprechende Richtlinien ausgesprochen hat (§ 135 SGB5). Dies gilt aktuell für den bekannten Katalog der Kinder-, Gesundheits-, Schwangerschaftsuntersuchungen.
Aus §§ 26 und 135 SGB5 ergibt sich aber auch, dass die von den GKK bezahlten Leistungen von Ärzten oder Zahnärzten erbracht werden müssen, wobei die GKK die Vorsorgezulassung für Ärzte auch noch zahlen- und qualifikationsmäßig und auch regional begrenzen und einschränken können.
Aus den Musterbedingungen für private Krankenversicherer ergibt sich, dass auch diese die Vorsorgemaßnahmen erstatten. Ob diese ebenfalls den Ärztevorbehalt haben, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
In der Praxis erbringen viele Ärzte neben den Vorsorgemaßnahmen der Richtlinien des GBA weitere/ergänzende Vorsorgeuntersuchungen an, die dann aber nicht von den GKK, sondern vom Patienten selbst bezahlt werden müssen.
Kurzfassung:
Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bezahlung durch die GKK erfolgt aber nur, wenn von Ärzten erfolgt.
Ein Vorsorgeverbot für HP gibt es aber nicht (Grenze der Zahnheilkunde beachten), der Patient muss daher selber löhnen, worauf er ausdrücklich hinzuweisen ist.
Die reine Untersuchung darf ein HP machen.
Allerdings kann diese Leistung nicht als Vorsorgeuntersuchung gegenüber der gesetzl. KH abgerechnet werden.
Und der HP darf
auch nicht in die entsprechenden Vorsorge-Hefte die Ergebnisse einschreiben, das darf nur ein Arzt.
Danke, lieber Horst.
Ist ja wieder echt gemein!
Da die bezahlten Vorsorgeuntersuchungen vor allem von Männern schon so schlecht besucht werden, braucht man sich nicht zu wundern. Es könnte soooo schön sein, einige Krankheiten früh genug zu entdecken, auch wenn das der HP macht. Aber die tuns ja trotzdem im Rahmen der normalen Anamnese, nicht wahr? Es heißt dann nur anders... Und ist im Preis mit inbegriffen, wenn nur genug kommen würden........