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Ganz klar ja. Man sollte eben nur die Therapien und Behandlungen einsetzen und anbieten über die man genügend Kenntnisse, Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügt. Ich muss als behandelnder THP genau wissen wo meine eigenen Grenzen sind und diese auch beachten. So würde ich für mich zumindest die Sorgfaltspflicht definieren.
Desweiteren muss ich mich auch an Gesetze wie das Arzneimittelgesetz, das Tierseuchengesetz, das Tierschutzgesetz halten und neben bei (;-) ) an das BGB und die Gewerbeordnung.
Herzliche Grüße, Regina
Wohin die Reise geht, hängt nicht davon ab, woher der Wind weht,
sondern wie man die Segel setzt.