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02.12.2013, 11:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.12.2013, 11:36 von Isolde Richter.)
"Heilpraktiker dürfen nicht desinfizieren" diese Aussage hat uns Esther Kohn zugeschickt, die sie ........... erhielt *Liebe Esther dürfen wir denn sagen, wer das geschickt habt? Oder nicht*
"Dass ein HP nicht desinfizieren dar, können Sie in der TRBA/ BGR 250 Abs. 4.1.2.1./ BGR 206 Abs. 4.3.1 da der Heilpraktiker in Deutschland keine einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat, dürfen solche Aufgaben nicht durchgeführt werden, ohne eine inhaltlich nachweisliche Schulung zu bekommen. Da dies rechtlich (es haben wie gesagt noch mehr Verordnungen geändert) zur Zeit für sehr viel Furore sorgt (Gesundheitsämter werden im Rahmen ihrer Fortbildung nachgeschult) haben viele eine geteilte Meinung zu diesem Thema. Allerdings sind die Richtlinien eindeutig. Daher werden wir werden ab März 2014 eine Ausbildung zum staatl. gepr. Desinfektor (berufsbegleitend)für Heilpraktiker anbieten."
Muss man also tatsächlich ein staatlilch geprüfter Desinfektor" sein, um desinfizieren zu dürfen?
Hier die Stellungnahme der Schule dazu:
Die allgemein etwas verunsichernden Regelungen der TRBA BGR 250 und BGR 206 (Technische Regelungen für biologische Arbeitsstoffe und für Desinfektionen /Sterilisierungen im Gesundheitsbereich) – Neufassung 2012 - legen Regelungen und Anforderungen des Arbeitsschutzes fest. D.h. sie sind Vorschriften zum Schutz von Arbeitnehmern/Beschäftigten im Gesundheitsbereich, die mit biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen (können) – siehe Vorbemerkung zu den TRBAs. Dies kann gerade auch bei der Reinigung, Desinfektion/ Sterilisierung von Medizinprodukten geschehen und erfasst ausdrücklich auch Arbeitnehmer in Heilpraxen (BGR 250 Abs.1. 4).
Die geforderte und aktuell diskutierten Ausbildungsvoraussetzungen/Schutzmaßnahmen richten sich an den „Arbeitgeber“ (s. Abs. 4) zum Schutz der „Beschäftigten“. D.h. der Heilpraktiker kann und muss die erforderlichen Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisierungsmaßnahmen selbst problemlos (ohne Sonderausbildung) durchführen!
Beauftragt er aber einen Arbeitnehmer mit diesen Aufgaben, darf er nur Personen beauftragen, die entweder eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung im Gesundheitswesen haben oder von einer „fachlich geeigneten Person“ unterrichtet sind und von dieser beaufsichtigt werden.
Auch die weiteren Schutzanforderungen der BRGs richten sich nur an Arbeitgeber zum Schutz ihrer Beschäftigten.
Also insgesamt gibt es nach der TRBA keine Restriktionen für die eigene Tätigkeit der Heilpraktiker, sondern nur, wenn diese als Arbeitgeber Beschäftigte mit entsprechenden Aufgaben betreuen.
just heute morgen hatte ich in der Praxis die (hier bei uns in Essen, NRW) regelmäßige (alle 2 Jahre) Hygieneüberprüfung der Praxis - wie immer ohne Beanstandung.
In Essen/NRW ist es so, dass Personal den Hygieneplan lesen und unterschreiben müssen und vom Praxisinhaber eingewiesen werden, da der Praxisinhaber verantwortlich zeichnet für alle Hygienemaßnahmen der Praxis.
Genau aus diesem Grund (ist die HP Praxis ordnungsgemäß geführt im Hinblick auf die Hygieneverordnung) werden ja Praxisbegehungen durchgeführt (mit Kostennote für den Praxisinhaber, hier ca. 30 € pro angefangene halbe Stunde).
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes werden geschult zu Hygieneinspektoren, um alle Maßnahmen überprüfen zu können.
Es geht hier nicht um irgendeinen einen Anbieter, sondern um das RCS-Center Gelsenkirchen, welche Kurse nur auf Anfrage anbieten und auch keine Werbung damit machen! Sie sind Partner vom BDH und entwickeln gemeinsam mit dem BDH z.B Erste Hilfe Kurse für HP's, Notfalltrainings etc. und das absolut exzellent!!!!
Ich habe den Ausbildungsleiter und einige aus dem Team auf mehreren Vorträgen und Workshops kennengelernt, die die besten waren, die ich bisher miterleben durfte!
Dies ist auch nur ein Auszug aus einer mail, die ich bekommen habe, da ich diesbezüglich nochmals explizit nachgefragt habe. In Gelsenkirchen auf der Let's Work Tagung gab es unter anderem einen Hygienworkshop, der ausgezeichnet war! (Was alle die dabei waren bestätigen können!) Dort wurde dieses Thema aus sehr kontrovers diskutiert! Es ging eben darum, dass es Neuerungen im TRBA gibt und diese wohl sehr unterschiedlich interpretiert werden. Ich konnte mich lediglich nicht mehr daran erinnern, wo diese Neuerungen standen, und bat deshalb nochmal mir dies zu schreiben.
Ich möchte in aller Deutlichkeit hier nochmals sagen, dass es NICHT darum geht Angst zu machen und damit Geld zu verdienen!! Die Kurse, welche dort entwickelt werden, entstehen durch reine Nachfrage von HP's und nicht andersherum!
Ihr könnt auch gerne mal unter www.RCS-center.de mal nachschauen.
Dort werden übrigens auch die Hygienefachkräfte von unterschiedlichsten Gesundheitsämtern geschult, also diejenigen die später die Praxisbegehungen machen. Da finde ich es nicht verkehrt, direkt "von der Quelle" zu erfahren, worauf zukünftig Wert gelegt wird.
Kurze Stellungnahme von mir,weil ich jetzt weg muss.
Bei uns als wir noch die Infektionstationen und die Pathologie sprich Sezierraum unterhielten.Haben wir auch immer Personal gehabt,die als staatl. gepüft. Desinfektoren ausgebildet waren.
Heute haben wir natürlich einen Arzt der hygieneverantwortlich ist und ausgebildetet Hygienefachkräfte.
Soweit zum Klinikbetrieb für Praxen weiss ich es nicht genau,deshalb schreibe ich nichts dazu!
05.12.2013, 09:47 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2013, 16:23 von Isolde Richter.)
Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Nachricht in meinem obigen ersten Post keinesfalls eine offizielle Meinung des RCS-Center Gelsenkirchen ist,
sondern eine Nachricht, die aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Ich habe diese Zeilen einfach "als Aufhänger" eingestellt, damit ihr euer Wissen und eure Kenntnisse zum Thema hier einbringen könnt - eben gerade, weil das Thema kontrovers diskutiert wird.
Also bitte einfach eure neuesten Infos zu dem Thema hier posten.
also direkt zum RCS kann ich nichts sagen.Da ich jedoch schon in Großküchen und im Behinderten-Wohnheim gearbeitet habe,( und hier gibts auch Desinfektionen und Hygiene-Vorschriften).Würde ich sagen,das kleine Nachschulungen im Hygienebereich!!! wichtig sind,da diese Desinfektionsmaßnahmen oft etwas vernachlässigt werden.
LG Nadja
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