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Abgabe von homoöpathischen Mitteln an Patienten
#1
Darf man eigentlich als HP homöopathische Mittel an den Patienten mitgeben?

Z.b. weil es sich um ein ganz spezielles Mittel oder eine kleine Gabe/Menge handelt?

Darf man dies dann im Rahmen der GebH abrechnen?

Danke schonmal..
Liebe Grüße
Iris
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Träume sind die Flügel,
die uns in eine neue Wirklichkeit tragen.
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#2
Hallo Iris,

hier muss man die Abgabe von der Verwendung /Vorratshaltung unterscheiden.
Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist Heilpraktikern nicht gestattet. Homöopathische Mittel, die zum Praxisbedarf zählen, dürfen dem Patienten direkt verabreicht werden, da keine "Abgabe" sondern "Verwendung" ist.
Zur Abrechnung: rein rechtlich meine ich, dass dies abrechenbar wäre, aber so eine kleine Gabe gehört für mich zur Leistung inklusive.
Liebe Grüße,
Véronique


„Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare“ von  Christian Morgenstern
Véronique Dörffler - Heilpraktikerin
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#3
Liebe Veronique,

Die Globulis werden in Tütchen mitgegeben. Nicht mehr als 10 Kügelchen.
Sind wohl ganz spezielle nosoden, z.t. Nur in Österreich erhältlich. Angeblich Auch teurer als normale glob....

Sie rechnet das jetzt immer als Tel. Beratung ab, das anders scheinbar nicht möglich ist.

Wir haben den letzten akuten fall per Email besprochen, nosode kam per Post inkl. Rechnung 80 Euro, vier Tel. Beratungen.

Die Mail ging schon drei, viermal hin und her, auch mit kurzer frage zu anderer Person aus meiner Familie...

Ich tue mich mit dieser Vorgehensweise sehr schwer, finde es ganz ehrlich maßlos überzogen...

Ich für mich werde das auf jeden fall mal anders handhaben....soviel,habe ich daraus gelernt...

Vg
Liebe Grüße
Iris
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#4
Liebe Iris,

Globulis aus Österreich hatte ich für meine Kinder auch schon mal.
Mein HP hat das ganz einfach gemacht: er hat sie für mich bestellt,
sie kamen direkt aus Österreich zu mir, inkl. Rechnung.
So hab ich tatsächlich nur den EK bezahlt und mein HP war aus dem Schneider und hat immer noch mein vollstes Vertrauen.
Tatsächlich hatte er mir aber gesagt, dass es teurer sein kann und ob er vorher nachfragen soll, was das kostet. Da ich sie aber in jedem Fall genommen hätte, wollte ich das nicht.

Ich finde diese Lösung super.
LG Sandy
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Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.

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Patenkind von sunny flower.
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#5
Liebe Iris,

erlaubt ist: die direkte Gabe in der Praxis, das wird dann in der Beratungsziffer/Beratungshonorar mit enthalten sein.

nicht erlaubt ist: eine Abgabe von Arzneimitteln, dennoch wird es vielfach so gehandhabt und ist juristisch betrachtet ein "Minenfeld"

Normalerweise wäre es so, dass die Beratungen abgerechnet werden mit den entsprechenden Ziffern bzw. dem vereinbarten Honorar und die Medikamente rezeptiert werden.

Allerdings sind 80 € für 4 Beratungen doch noch unter dem GeBüH - satz der Ziffer 5 (20,50 €) oder Ziffer 4 (22,00 €), wenn es länger als 10 Min. gedauert hat und weit unter dem Einsatz der Ziffer 2 (41,00 €) für die hom. Rep.

Wenn du 4 x beraten und homöopathisch behandelt worden bist ist m.E. die Rechnung über 80 € ein wirklich günstiger Preis - oder habe ich das falsch verstanden?
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#6
Liebe Silke,

es handelte sich um je eine Beratung pro Kind. Also insgesamt zwei Beratungen. Natürlich hat man beim Mail das Problem, dass man nicht direkt nachfragen kann, wie am Telefon. Dann werdens leicht mal zwei bis drei Mails. 10 Minuten sind gleich rum. Das ist klar. Die GebH gibt das her, auch klar.
Wenn aber die Patienten nicht zufrieden sind, werden sie ggf. irgendwann wegbleiben, bzw. sich nach einer Alternative umsehen. Deshalb sollte man gerade das Thema Kosten sehr offen kommunizieren.
Selbst wenn es sich um einen "guten" HP handelt, die Abrechnung aber jedesmal nicht passt - muss man irgendwann entscheiden, obs einem als Patient wirklich gut tut.

Es gibt leider HP`s die der Meinung sind, sie möchten nur behandeln, mit Büro, Abrechnung und Finanzen haben sie aber nichts am Hut. Beides gehört aber einfach zusammen. Und die Krankenversicherungen schauen sehr genau drauf, ob die Diagnose mit der Verordnung zusammenpasst oder nicht. Und lehnen dann auch ab.

Zu den hom. Mitteln:
Ich finde z.B. die Lösung von Sandy super, dass zwar die HP bestellt, da schwierig zu bekommen, aber auf Rechnung des Patienten. Dann kann dieser mit seiner Krankenversicherung abrechnen.
Warum sollte man sich als HP auf das Minenfeld begeben? Dann verordne ich doch lieber das Mittel...

Eure Antworten haben mir sehr weitergeholfen, vielen lieben Dank.
Liebe Grüße
Iris
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