ich habe hier mal eine fuer mich sehr wichtige und eilige Frage. Der§2, Absatz h des Heilpraktikergesetzes besagt, eine Erlaubnis zur Ausuebung der Heilkunde ohne Bestallung wird nicht erteilt, wenn anzunehmen ist, dass die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausgeuebt wird.
Hilfe! Ich mache den HP als Ergaenzung zu meinem Beruf, den ich nicht aufgeben werde.Ich bin Zahntechnikerin und habe mich in den letzten 15 Jahren auf komplizierten Zahnersatz und Epithesen fuer Krebs-und Traumaopfer spezialisiert. Im Rahmen der Anpassung spritze ich manchmal volumenbildende Mittel und mache Narbenbehandlungen und -Entstoerungen.Das kann ich hier in Italien unter "Aufsicht" meines Mannes (Arzt) tun und mache es seit Jahren.Und diese Therapie wuerde ich gerne ausweiten...Wir wollen die armen Leute dafuer eben nicht noch einmal zu jemand anderes schicken muessen. Riskiere ich jetzt, dass ich die Erlaubnis bei bestandener Pruefung deshalb trotzdem nicht bekomme? Oder sag ich besser nichts? Ich koennte sonst nicht in Deutschland arbeiten, wobei ich sowieso schon eine Gradwanderung betreibe, da ich den ganzen Tag in der Mundhoehle herumwerkle. Natuerlich in der Zahnarztpraxis, aber anpassen muss ich. Was ratet ihr mir?

Glückliche Patentante von nadinebe