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(02.10.2011, 09:38)Katrin schrieb: Er muss beim Gesundheitsamt melden,
wegen Verdacht auf Tollwut
- weil der tote Tierkörper angefasst wurde!
Soweit ich weiß gibt es weltweit keinen einzigen Fall, in dem sich ein Mensch (oder Tier) sich angesteckt hat durch das anfassen eines an TW verendeten Tieres.
Ich würde der Frau etwas für die Traurigkeit verabreichen.
(17.10.2011, 07:22)Scapi schrieb: In der Prüfung sagen wir aber brav, das wir Meldepflicht haben :-)
Wow! Muss das ein HP wirklich melden??? Irgendwie unglaublich.