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eigentlich hat Manfred Birgits Frage schon beantwortet:
Ein Gesundheitsberater darf keine therapeutische Behandlung eines krankhaften psychischen oder physischen Zustandes durchführen. Also auch keine Empfehlung von Schüsslersalzen gegen einen derartigen Zustand.
Wohl aber darf ein Gesundheitsberater bei vom Klienten geschilderter Anfälligkeit/Neigung prophylaktische/vorbeugende Empfehlungen für die Gesundheitserhaltung geben, die schon im Vorfeld einer möglichen Erkrankung deren Eintreten vorbeugen. In diesem Sinne verstehe ich auch die Einstufung von Schüssler-Salzen als "Nahrungsergänzungsmittel" durch einige PKV´s.
Sorry, aber hier kann ich nur meine persönliche Einschätzung des Sachverhaltes darstellen. Eine "Klarheit", wie Manfred in Aussicht stellte, kann ich bei diesem im Umbruch befindlichen Themenbereich leider nicht herbeiführen.