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Herstellung einer Mischung für den Klienten
#1
Hallo an alle,

ich kann berufsbedingt bei den Kursen leider nicht live dabei sein, daher kann ich keine Fragen im Chat stellen. Was ich mich aber frage ist, ob man für den Klienten eine Mischung herstellen und ihm diese verkaufen darf. Ich habe da die Bach-Blüten im Kopf, diese darf man nämlich nicht mischen und verkaufen, daher bin ich mir bei den Aroma Ölen nun etwas unsicher (auch wenn diese nicht unter das Lebensmittelgesetz fallen  Rolleyes ). 


Ich mache gerade den Block 2 und werde den 3 natürlich auch noch machen - vielleicht wurde meine Frage im Kurs bereits beantwortet, das weiß ich leider nicht.

Falls man eine Mischung verkaufen darf, wie viel ungefähr könnte man für eine solche verlangen? Sehr wahrscheinlich hängt es von den Ölen ab, die sich in der Mischung befinden. Aber habt Ihr da Erfahrungen oder ein paar Tipps?

Wünsche noch einen schönen Tag und freue mich auf Antworten.

Liebe Grüße, Beate
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Nachrichten in diesem Thema
Herstellung einer Mischung für den Klienten - von BeateG. - 25.09.2019, 11:59

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