herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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bei Nicht-Antritt bei einem festgelegten Prüfungstermin kann die Überprüfung - je nach Gestaltung der Prüfungsordnung der zuständigen Behörde - als nicht bestanden gewertet und dann der Erlaubnisantrag abgelehnt werden. Wurde der festgelegte Termin aber von der Zulassungsbehörde aus besonderem Grund und auf gut begründetem Antrag verschoben, gilt dies nicht als "Nicht-Antritt", sodass das Erlaubnisverfahren auch nicht wegen einer "nicht bestandenen Überprüfung" abgelehnt werden kann.
Es hängt also davon ab, ob die Erlaubnisbehörde den Termin auf deinen Antrag hin verschiebt oder nicht.
Verschiebt sie ihn nicht und du trittst beim Überprüfungstermin nicht an, wird der aktuelle Erlaubnisantrag kostenpflichtig abgelehnt.
In diesem Fall kannst du aber einen neuen Erlaubnisantrag stellen (normale Gebühren fallen dann nochmals an!).
Fast alle Erlaubnisbehörden haben das Überprüfungsverfahren und die Erlaubnisvoraussetzungen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Am besten da mal reinschauen.