(23.10.2016, 21:02)simone2710 schrieb: Angeklagter, das Gericht hat sich überzeugen lassen, dass Sie das wertvolle Gemälde
nicht gestohlen haben und spricht Sie hiermit von der Anklage frei :
"Heißt das, dass ich das Gemälde nun behalten darf?"
War der Angeklagte etwa ne Blondine ?
STEFFI
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-