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eigene Bachblütenpraxis
#3
Hallo sunnyeve,

also bei mir (auch HPA) ist es so, dass ich mich lediglich beim Finanzamt anmelden musste. 

Von mehreren Stellen, u.a. IHK wurde mir gesagt, dass ich kein Gewerbe anmelden muss, da ich weder produziere noch verkaufe. 
Meine Steuerberaterin sagte, ich solle mich beim Finanzamt anmelden, die stufen dich dann ein (Gewerbe oder Freiberufler). Kann aber auch bei jedem Finanzamt anders sein. Erkundige dich am besten direkt dort. 

Ich habe auch in unserem Wohnhaus einen Raum hergerichtet. Die Kosten dafür dokumentiert und abgeheftet.

Den Kunden stelle ich Quittungen aus, die ich dann abhefte. Ich habe einen Ordner in dem ich alle Ausgaben (Rechnungen) und Einnahmen vermerke. Den bekommt dann meine Steuerberaterin, wenn wir auch unsere Lohnsteuer abgeben.

Ich habe bei der DAK angerufen (dort bin ich über meinen Mann versichert) und habe mich erkundigt. Denen reicht der Steuerbescheid. Wenn der im Schnitt unter bzw bis 450€ Gewinn im Monat ist, bleibst du familienversichert.

Allerdings kann das von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein. Einige möchten evtl auch Quartalsabrechnungen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und Freude mit Deiner eigenen Praxis! Tolles Gefühl  Heart
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





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Nachrichten in diesem Thema
eigene Bachblütenpraxis - von sunnyeve - 06.09.2016, 17:40
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Gudrun Nebel - 06.09.2016, 19:02
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Inga78 - 06.09.2016, 21:43
RE: eigene Bachblütenpraxis - von sunnyeve - 06.09.2016, 22:02
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Inga78 - 06.09.2016, 22:05
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Gudrun Nebel - 07.09.2016, 07:08
RE: eigene Bachblütenpraxis - von sunnyeve - 07.09.2016, 10:21
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Gudrun Nebel - 07.09.2016, 10:28
RE: eigene Bachblütenpraxis - von sunnyeve - 08.09.2016, 10:11
RE: eigene Bachblütenpraxis - von Inga78 - 08.09.2016, 10:22

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