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Frage an die IFK und Gesetzes Spezialisten
#7
Guten Morgen ihr Lieben,

ihr habt ja schon perfekt zusammen gestellt und Petra und Gesi haben ja auch schon soweit alles prima beantwortet.
Die Links sind auch perfekt: IfSG immer unter gesetze-im-internet zu finden und das RKI immer nochmal kurz vor der Prüfung schauen, ob sich was verändert hat oder ob es aktuelle Ergänzungen gibt.

Scharlach habt ihr glaube ich jetzt nicht beantwortet, dies wird nur im §34 aufgelistet und ist damit mit Behandlungsverbot belegt, aber nicht mit einer Meldepflicht für uns.
Mononukleose sollten wir aus Sorgfaltspflicht nicht behandeln, da es hier die Milzruptur als Komplikation gibt. Es ist uns aber grundsätzlich nicht verboten und wird auch in keinem Gesetz benannt, wie Petra schon richtig schreibt. In der Mündlichen sagen wir aber bitte das wir diese Komplikation bedenken und darum an den Arzt verweisen.  Wink
Angeborene Rötelnembryopathie steht zusammen mit den Röteln im §6 und findet sich daher nicht mehr in den anderen Gesetzen.

Am Mittwoch schauen wir uns die Kinderkrankheiten hinsichtlich dessen an, was ihr für die Prüfung wissen müsst. Ich lade euch darum herzlich ein dabei zu sein und auch dann aktiv mitzumachen, denn es geht darum das ihr trainieren könnt  Big Grin

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Frage an die IFK und Gesetzes Spezialisten - von Gini - 21.09.2015, 04:33

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