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Blutegel
#2
Hallo Nadja,
das Verhalten der von Dir angesprochenen Apotheke ist mir auch nicht verständlich.

Blutegel (konkret: medizinische Blutegel) sind Arzneimittel i.S.d. § 2 Abs. 1 des Arzneimittelgesetzes (AMG), für deren "Herstellung" als Fertigarzneimittel gem. § 21 AMG eine Zulassungserlaubnis erforderlich ist.
Da sie nicht "apothekenfrei" sind, dürfen sie nur über eine Apotheke vertrieben werden (gegebenenfalls Online-Apotheke).

Blutegel für die Humantherapie sind jedoch nicht verschreibungspflichtig. Der Kauf in einer Apotheke bedarf daher keines "Rezeptes eines Arztes oder Heilpraktikers", zumal ein HP eh keine Verschreibung ausstellen kann.

Völlig unbedenklich ist jedoch eine (Selbst-)Behandlung mit Blutegeln nicht, da sie auch gewisse Nebenwirkungen haben kann. Ausserdem unterliegt die Anwendung von Blutegeln bei Tieren durch den Tierhalter selbst gewissen Einschränkungen (z.B. nicht zulässig bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen). Vielleicht hatte die Apotheke in der Vergangenheit einschlägige Probleme oder einen Artikel in der Apothekenrundschau in den falschen Hals bekommen.

Fazit: Andere Apotheke - ggfls. Onlineapotheke - kontaktieren.

Fröhliche Grüße aus Kenzingen
Horst
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Nachrichten in diesem Thema
Blutegel - von Nadja Pütz - 13.06.2015, 10:53
RE: Blutegel - von Horst - 13.06.2015, 14:10
RE: Blutegel - von Nadja Pütz - 13.06.2015, 14:20
RE: Blutegel - von Antje - 13.06.2015, 16:59
RE: Blutegel - von Nadja Pütz - 14.06.2015, 16:39
RE: Blutegel - von Antje - 14.06.2015, 16:57

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