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Bildungsprämie/Bildungsschecks für Aus- und Weiterbildungen
#33
(18.08.2014, 13:11)annette.herzberg schrieb: Liebe Patrizia Heart

Dann mag ich deiner Aufforderung sehr gerne nachkommen und kopiere meine Text bezüglich Bildungsprämie einfach nochmal hier in diesen Thread, mag ja sein, dass das auch andere betrifft und nochmals vielen Dank für deine so gut verständlichen, sehr kompetenten und zugleich herzlich netten Antworten. Man spürt förmlich, wie sehr dir das auch Freude macht und das finde ich einfach klasse!


Zur Bildungsprämie/Bildungsscheck noch eine Frage - für mich kam das bis März diesen Jahres gar nicht in Frage, da ich bis dahin nur auf 450-Euro-Basis beschäftigt war. Zwischenzeitlich sieht das deutlich anders aus und käme daher für mich auch endlich in Frage Smile Wie war das nochmal? In Anspruch nehmen bzw. beantragen kann ich das nur für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, für die ich mich noch nicht offiziell angemeldet habe, oder? D.h. erst beantragen, dann anmelden?


Hallo liebe Annette,

erst einmal vielen Dank, dass du so unkompliziert diesen Beitrag in dieses Thread kopiert hast. Das ist suuuper. Smile
Und dann möchte ich mich gaaanz Heart-lich für das tolle Kompliment bedanken.
Es ist sooo schön zu lesen, wie gut das hier ankommt, es ist ein super schönes Gefühl, helfen zu können und für mich ist die Rückmeldung schön, dass es bei den anderen so gut ankommt. Also DANKE dafür.Big Grin

Wenn du mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeitest - auch geringfügig beschäftigt - dann hast du einen Anspruch auf die Bildungsprämie (alle 2 Jahre).

Bei der Bildungsprämie sollte man sich erst NACH AUSSTELLUNG DER BILDUNGSPRÄMIE anmelden.
Auch darf der Kurs noch nicht begonnen haben, dass ist auch ein wichtiges Kriterium.
Bei uns gilt ja folgende Regel:
Erst 2 Wochen vor Kursbeginn wird die Anmeldung unausgesprochen verbindlich, wenn ich mich nicht vorher schriftlich abgemeldet habe.
Das bedeutet, bis 2 Wochen vor Kursbeginn hat ein Teilnehmer also jederzeit die Möglichkeit, sich kostenlos wieder abzumelden.


Beim Bildungsscheck ist das unrelevant, ob man sich vorher oder nachher angemeldet hat.
Dort ist eine Anmeldung vorher möglich, jedoch darf der Kurs ebenfalls noch nicht begonnen haben.


Also besser ist natürlich immer der Weg:
Erst beantragen, dann anmelden. Big GrinBig GrinBig Grin

Ich hoffe, ich konnte somit deine Fragen beantworten, jetzt beantragst DU erst einmal den Bildungsscheck, dann reden wir weiter...*lächel*.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, bitte auch fragen, falls man mehrere Webinare machen möchten, da das "Weiterbildungziel" auf dem Bildungsgutschein bzw. Bildungsscheck extrem wichtig ist.

Ganz liebe Grüße
Patrizia [Bild: smilie.php?smile_ID=422]
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Bildungsprämie/Bildungsschecks für Aus- und Weiterbildungen - von Patrizia Zink - 19.08.2014, 14:15

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