wenn jemand sich weder an den Zeitraum vor, an das Ereignis selbst und danach erinnern kann, nennt man das, etwas unsauber ausgedrückt, auch häufig "totale" Amnesie.
Wenn du aber mit Fachärzten und Forschern sprechen würdest, die sich mit Amnesie befassen und denen sagen würdest, Patient XY hat eine totale Amnesie, würden die nachfragen, was GENAU du damit meinst.
Da würde man, wenn man sich ganz präzise ausdrücken möchte, so etwas sagen wie: Patient XY hat eine totale Amnesie, sowohl was Zeit als auch was Inhalt betrifft. Dann würde man korrekt verstanden werden.
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Zu deiner Frage nach der Diagnose:
Bedingt hast du Recht, aber das Ereignis könnte ja auch das Einnehmen einer psychotropen Substanz sein. Dennoch könnte sich die Amnesie auf einen zeitlichen Aspekt bezogen auf die Substanzeinnahme beziehen. Dann wäre es aber keine F44.0, sondern unter F1 zu finden.
Wenn eine organische Ursache zugrunde liegt, ist natürlich auch keine F44.0 zu diagnostizieren.
Und den schlicht beschreibenden Begriff der anterograden und der retrograden Amnesie findest du in der ICD-10 gar nicht in unserem Kapitel, sondern unter R41.1 und R41.2 ("Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind"). Das müsst Ihr aber für die Prüfung nicht wissen.
Ich wollte damit nur zeigen, dass das Symptom an sich noch keine F-Diagnose beinhaltet - es ist erstmal nur ein Symptom, das -wie bei F44.0- eines von mehreren zutreffenden Parametern sein muss, um eine Diagnose zu ergeben.
Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen
Ein schönes Wochenende dir,
Savina
just how we play the hand. (Randy Pausch)