also ich meine, die Aussagen und auch die Verknüpfung ist richtig *grübel zweifel*
Allerdings bin ich nicht sicher, weil wenn derjenige eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, könnte eine Einweisung gegen seinen Willen vielleicht doch möglich sein.?
Diese muss dann aber ein Arzt vornehmen (oder sogar zwei?)
Ich bin in diesem Thema noch nicht so informiert.....kommt noch, aber ich versuche es trotzdem.
Bin sehr gespannt auf die Lösung.
Sonja