das glaube ich Dir gern,was mich daran stört ist,dass bei uns in der Klink(öffentlich-rechtlich) nur psychologische Psychotherapeuten(Dipl. Psychologen) solche Analysen durchführen und auch dürfen.
Das ein HP-Psychotherapie gängige Maßnahmen durchführt ist schon klar.
Die Abrechung mit der Krankenkasse ist einen andere Geschichte.Ein HP. rechnet in der Regel "Privat" ab.
Das sind Privatpatienten und Patienten die Beihilfefähig sind also nicht der Kassenpatient.
Es gibt einige wenige gesetzliche Kassen die auch eine HP-Rechung akzeptieren wenn vorher ein Einverständnis der Kasse erfolgte.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe