herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
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Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
die Berufsbezeichnung (auch auf dem Praxisschild) für Heilpraktiker*innen richtet sich zunächst nach § 1 Abs. 2 HeilprG). Hiernach ist zwingend die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker*in" zu verwenden.
Bei sektoralen Heilpraktikern*innen (z.B. HPP) muss die Einschränkung auf das jeweilige Betätigungsgebiet deutlich beigefügt werden.
Wie dies zu formulieren ist, da sind sich die Bundesländer noch nicht einig geworden.
Überwiegend werden folgende Formulierungen akzeptiert:
- Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" (z.B. Bayern)
oder
- Heilpraktiker*in auf dem Gebiet der Psychotherapie" (z.B. Sachsen).
Keinesfalls darf die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut*in" verwendet werden, da diese Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist (§ 1 Abs. 1 Psychotherapeutengesetz).
Welche Bezeichnung in Deinem Bundesland akzeptiert wird, erfährst Du bei dem für Deine Praxis zuständigen Gesundheitsamt.