Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Video-Sprechstunden für HPP erlaubt?
#6
Hallo Tamara, hallo miteinander,

die Frage nach der Notwendigkeit eines Praxisstandortes richtet sich nach der Auslegung des § 3 HeilprG -Unzulässigkeit der Ausübung der Heilkunde in Umherziehen - und wird von den Gesundheitsämtern in den Bundesländern bislang nicht einheitlich beantwortet (auch dort ist einiges "im Fluss). 
Meines Erachtens sollte man/frau sich an der Bewertung der "reinen Bestellpraxis" orientieren. Diese wird überwiegend als zulässig erachtet, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- eine zulässige Heilbehandlung außerhalb eigener Praxisräume darf nur auf vorherige Einzelanforderung eines Patienten , der den Therapeuten von sich aus kontaktiert, erfolgen. 
- Hierfür ist eine Kontaktiermöglichkeit (Telefon, Mail, Fax oder persönliche Anmeldung bei einer Kontaktadresse) erforderlich. Die Angabe oder Bekanntmachung der Wohnadresse/Privattelefon/ E-Mailadresse/Privatfax ist m.E. nicht zu beanstanden.
- Bei der Praxisanmeldung beim Gesundheitsamt wären dann die aufgeführten Kontaktdaten als Praxisdaten anzugeben.

Für die HP(P)-Zulassungs-Überprüfung sollte diese Frage sinnvoller Weise vorab telef. beim zuständigen Gesundheitsamt abgeklärt werden.

Da die hier vertretene Ansicht zum Teil abweichend gesehen wird, wäre eine Rückmeldung durch Forumsteilnehmer über eigene Erfahrungen mit den Gesundheitsämtern sehr interessant.

Ganz liebe Grüße

Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Video-Sprechstunden für HPP erlaubt? - von Horst - 28.04.2021, 17:19

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: