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Verkauf von Produkten als Heilpraktiker?
#3
(01.10.2020, 14:57)Franziska Stangl schrieb: Hallihallo =)

Als Partnerin von Liebscher und Bracht reiche ich ganz unkompliziert beim L&B-Team das "Grüne Rezept" ein; die Abwicklung erfolgt über sie und ich bleibe dadurch weiterhin von der Umsatzsteuer befreit.

Für die Stäbe allerdings bräuchtest du dann echt nebenbei noch ein Gewerbe, denke ich.

Liebe Grüße
Franzi

Hallo Franzi,
danke für die Infos. Bei mir ging das bisher auch, aber jetzt muss ich einen neuen Kooperationsvertrag unterschreiben. Dort gibt es wohl nur "x Kleinunternehmer" befreit, oder "x Umsatzsteuerpflichtig" anzukreuzen. Auf Nachfrage wurde mir dort auch gesagt, dass ich ein Kleingewerbe brauche.

Im Prinzip ist es ja kein Problem ein Gewerbe anzumelden, ich will nur nicht dass plötzlich meine Heilpraktikertätigkeit mit den Verkäufen in einen "Umsatzsteuertopf" geworfen wird.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Verkauf von Produkten als Heilpraktiker? - von Jorik - 01.10.2020, 20:35

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