herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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- eine Fortsetzung der Behandlung von Bestandspatienten im Wege der "Fernbehandlung" - soweit medizinisch-fachlich vertretbar (Sorgfaltspflichten!) - halte ich für durchaus möglich (auch im Sinne einer künftigen reinen Online-Praxis).
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
- die Tatsache der Online-Behandlung im Sinne der Informations- und Aufklärungspflichten nach den gesetzlichen Patientenschutzbestimmungen des BGB mit den Patienten erfolgt ist und auch dokumentiert (Patientenakte) wurden,
- die Datenschutzerkärung der Heilpraxis um die neuen Kommunikationsmittel erweitert wurde (wie soll die Online-Kommunikation durchgeführt werden, mit welchen Kommunikationsdienstanbietern, welche Daten werden dabei erfasst und verarbeitet....).
- Auch sollte abgeklärt werden
- deckt die eigene Haftpflichtversicherung Schäden aus der Fernbehandlung ab? (Anfrage des Therapeuten bei seiner HaftpflichtV).
- übernimmt die PKV des Patienten auch die Kosten für eine Fernbehandlung? (Dies sollte der Patient mit seiner PKV abklären).
Schwieriger wird es mit der Akquirierung neuer Patienten (konkret: wie bewerbe ich meine Online-Praxis für eine künftige reine Fernbehandlungspraxis).
- Hier wird die rechtliche Situation unter den Bundesländern aktuell noch nicht einheitlich beurteilt, zumal die Corona-Problematik dazu geführt hat, dass denkbar wurden, aber z.Teil noch umstitten diskutiert werden. (Prüfkriterium: HWG)
- Zur Frage einer Praxisausübung aus Österreich kann ich mich - aus Mangel der diesbezüglich erforderlichen rechtlichen Kennnisse nicht äussern.
Hier hilft wohl nur eine Recherche vor Ort.
Vielleicht haben andere Forumsteilnehmer hierzu schon Kenntnisse/Erfahrungen.