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§24 IfSG geändert - Frage dazu
#1
Lieber Horst,

kannst Du Licht in´s Dunkle bringen mit Deiner bekannten hilfreichen Übersetzung der Gesetzestexte?

§ 24 IfSG beinhaltet nun nicht mehr den §15 im Gesetzestext, wie muss man dann die Rechtslage verstehen?
Haben wir dann kein BV, wenn die Erkrankung "nur" durch die Rechtverordnung hinzu kommt?

Fragende Grüße
Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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Nachrichten in diesem Thema
§24 IfSG geändert - Frage dazu - von Gini - 16.03.2020, 07:10
RE: §24 IfSG geändert - Frage dazu - von Gini - 17.03.2020, 18:44

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