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Zuletzt aktualisiert: 12. September 2019
Bevor noch der Bundestag sich mit dem Masernschutzgesetz befasst, war dieses schon Thema im Bundesrat. Der dort zuständige Gesundheitsausschuss veröffentlichte eine Stellungnahme (Bundesrat 2019), die an zahlreichen Stellen deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfes anmeldet).
Der Bundesrat (BR) teilt die Ansicht zahlreicher Fachleute, dass ein Gesetz, das so tief in die Zuständigkeiten der Länder eingreift, grundsätzlich und anders als im Gesetzentwurf vorgesehen, durch den BR zustimmungspflichtig sei.
Wie schon der Ethikrat in seiner Stellungnahme sieht der BR in der Nicht-Verfügbarkeit eines Maserneinzelimpfstoffs eine verfassungsmäßig inakzeptable Situation, auch weil damit die Möglichkeit einer Ausweitung der Impfpflicht eröffnet werde.
Die so entstehende Abhängigkeit einer Grundrechtseinschränkung von den Produktionsentscheidungen der Pharmaindustrie sei hochproblematisch: „Es erscheint fraglich, ob dies mit dem Erfordernis einer Gesetzesgrundlage für Grundrechtsbeschränkungen in Einklang zu bringen ist“.
Der Umstand, dass eine jährlich sich ändernde STIKO-Empfehlung über den Umweg dieses Gesetzes dann eine volatile Grundlage für Grundrechtsbeschränkungen würde, wird ebenfalls deutlich kritisiert: „Die aktuellen Empfehlungen der STIKO zur Masernimpfung von Erwachsenen erlangen damit unmittelbar grundrechtseinschränkende Gesetzeskraft, ebenso allerdings auch etwaige künftige Änderungen der Empfehlungen“.
Die scheinbar so unverbrüchliche politische Phalanx für das Masernschutzgesetz bekommt also erste, deutliche Risse...