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vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt?
#4
Ja - ich habe es ja auch in der Facebookgruppe fit für die HP Praxis schon geschrieben in Sachen "großes Herz" 



Zitat:Ihr Lieben - ein großes Herz ist sicher nie ein Fehler - ebensowenig der Spaß und die Freude an unserem schönen Beruf! Ich kann euch nur ans Herz legen so früh wie möglich mit euer Selbstfürsorge und EIGENWERTSCHÄTZUNG vertraut zu sein und euch nicht zu sehr auch "ausnutzen" zu lassen. Je früher klare Grenzen da sind, desto besser! Ich weiß wovon ich spreche nach fast 20 Jahren...zu Anfang gibt man ja gern einfach mal viel mehr...2 Stunden Anamnese...ach komm ich berechne nur 1 Stunde....die Patientin ist ja so nett....hat so wenig Geld....usw. usw.....kennt ihr das? Hand mal aufs ....wo verschenkt ihr Leistungen? Nicht, das es "falsch rüber kommt - ich tue das auch immer noch - aber ich bin mir völlig klar - welche Summe ich VERSCHENKE und ich kommuniziere das auch! Macht euch mal täglich eine Liste und schreibt auf, was ihr kostenfrei gemacht habt und wie viel Minuten/Stunden das waren ( Arbeit für Patienten). Macht euch dann Jede Woche und Jeden Monat die Summe klar, die ihr VERSCHENKT! Wenn ihr genau verdient - kein Problem, wenn ihr aber selber kaum eure Betriebskosten stemmen könnt, geht das so nicht und es sollte etwas verändert werden! Wie viel man nehmen muss kann man sich ja ausrechnen über die Betriebskosten, die man hat (plus private Kosten).


Man darf auch gerne was verschenken - gar keine Frage aber man kann nur etwas abgeben, wenn man etwas hat ;-) 


Viel Erfolg für deine Praxis!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - von Silke Uhlendahl - 10.04.2019, 07:03

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