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vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt?
#3
(10.04.2019, 05:49)Silke Uhlendahl schrieb: Liebe Nina,

schau mal hier:



https://www.fernlehrgang-heilpraktiker.c...praktikern


Forumsjurist Horst ha da schon was geschrieben.


Ich persönlich würde es nicht machen. Was ist genau das Ziel?
Menschen anzusprechen, die dann kommen weil es "billiger" ist?

Eine gute Heilbehandlung hat ihren Preis und sollte diesen auch behalten. Du ziehst doch sonst Leute an die "Schnäppchenjäger" sind.

Es ist ein absoluter Irrglaube, dass es was bringt....ich habe früher auch mal gedacht das könne helfen - tut es aber nicht.

Ein Tag der offenen Tür, kann toll sein und je nach Angebot kannst du natürlich da auch mal etwas demonstrieren, einen Tee ausschenken, kleine Aromaöle schnuppern lassen oder auch verschenken, Werbe-Streuartikel herstellen lassen und verschenken ( Kuli, Block usw.) Vorträge planen zu den Angeboten deiner Praxis...usw. usw.

Aber deine Behandlung sollte deine Behandlung bleiben...meine Meinung ;-)
Liebe Silke, herzlichen Dank für Deine ehrliche Einschätzung. Das hat mir sehr geholfen. Stimmt, die Schnäppchenjäger möchte ich eigentlich nicht, denn die kommen sicher nur 1 x und dann ist es denen zu teuer. 

Ganz lieben Dank und bis gleich im WebinarSmile
Nina
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Nachrichten in diesem Thema
RE: vergünstigtes Kennlernangebot erlaubt? - von Nina Rüsing - 10.04.2019, 06:56

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