Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hessen Hygieneplan Sachkundenachweis
#1
Hallo Zusammen,

ich habe heute folgenden Artikel in FB gefunden. Zu dem Artikel hätte ich eine Frage. Weiß jemand wo man diese 48 Std erbringen muss ? Bisher kenn ich gar keine Ausbildungsstätte die so etwas anbietet


Hier der Artikel - er stand im Facebook in einer der HPA-Gruppen:

Für alle in Hessen wichtig
Rechtsanwalt Dr. René Sasse

Hessen schränkt Heilpraktikergesetz ein – Invasive Verfahren erfordern Sachkundenachweis!
Heilpraktiker, die invasive Verfahren anwenden, unterliegen in Hessen der Infektionshygieneverordnung. Interessanterweise stellt Hessen Heilpraktiker hierdurch auf eine Stufe mit Tätigkeiten der Nagelpflege, der Haarpflege, der Kosmetik, der Fußpflege, des Tätowierens, des Ohrlochstechens und der Schmuckeinbringung.
Heilpraktiker, die invasive Tätigkeiten erstmalig ausüben, müssen dies vor Aufnahme der Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Heilpraktiker, die vor dem 22. Dezember 2017 bereits invasive Tätigkeiten ausgeübt haben und weiterhin ausüben wollen, haben dies innerhalb von drei Monaten nach dem 22. Dezember 2017 dem Gesundheitsamt zu melden.
Ferner gilt: Wer Tätigkeiten am Menschen ausübt,
1. die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen oder
2. bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann,
muss für den Betrieb einen Hygieneplan erstellen.
Wichtig: Diese Tätigkeiten dürfen nur Personen ausüben, die über die notwendige Sachkunde in
Hygiene verfügen. Hierzu stellt die Verordnung folgende Anforderung:
Über die notwendige Sachkunde verfügt in der Regel, wer bei Ausübung von Tätigkeiten
1. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 über den Sachkundenachweis Hygiene 1 (8 Stunden Kurs),
2. nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 über den Sachkundenachweis Hygiene 2 (40 Stunden Kurs mit Inhalten zur
Aufbereitung) verfügt.
Auf der Internetseite des für Gesundheit zuständigen Ministeriums sind die Inhalte der in Satz 2 Nr. 1
und 2 genannten Kurse bekanntzumachen. Über die notwendige Sachkunde verfügt auch, wer eine Berufsausbildung, bei der Sachkunde über Hygiene in mindestens gleichwertiger Weise wie für einen Sachkundenachweis nach Satz 2 Nr. 1 oder 2 vermittelt wird, abgeschlossen hat.
Fazit: Eine Injektion sieht die Verletzung der Haut vor. Sie wären demnach nur dann gestattet, wenn der Heilpraktiker über den Sachkundenachweis Hygiene 2 verfügt.
Es dürften Zweifel bestehen, ob die Rechtsverordnung in dieser Form rechtmäßig ist. Hessen beruft sich auf das Infektionsschutzgesetz als rechtliche Grundlage der Regelung. Eine Einschränkung des Heilpraktikergesetzes durch eine einfache landesrechtliche Verordnung bleibt dennoch rechtlich angreifbar. Dies gilt insbesondere für das Tätigkeitverbot ohne Sachkundenachweis.
Die Regelung kann sich durchaus auf andere Bundesländer auswirken. So könnte Hessen durch die Regelung einen „Fachstandard“ schaffen, der bundesweit zu beachten wäre. Hierzu könnten sich beispielsweise Aufsichtsbehörden, Gerichte oder Berufshaftpflichtversicherungen an diesem Maßstab orientieren.
Was meinen Sie? Handelt es sich um eine sinnvolle Maßnahme der Qualitätssicherung oder um eine unzulässige Einschränkung des Heilpraktikergesetzes?
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Hessen Hygieneplan Sachkundenachweis - von anjabr - 16.01.2018, 21:54

Möglicherweise verwandte Themen…
  Wiederholbarkeit der HP-Überprüfung in Hessen Isolde Richter 0 2.916 25.02.2021, 08:56
Letzter Beitrag: Isolde Richter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: