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Schönheits-OP und Verantwortung der Therapeuten
#1
Derzeit geistert ein Extrembericht von der einstmals bildhübschen Iranerin Sahar Tabar durch die Medien, die 50 OPs an sich hatte durchführen lassen, um wie Angelina Jolie auszusehen - und die nun erschreckend aussieht. Hinzu kommt noch, dass sie magersüchtig ist.
Vermutlich habt ihr auch von dem Fall der Sophia Wollersheim gehört, die sich Rippen entfernen ließ, um eine Wespentaille zu haben.

Wie seht ihr das? Dürfen Ärzte so etwas machen? Es ist doch ein wichtiger Behandlungsgrundsatz der hippokratischen Tradition "primum nil nocere" (erstens nicht schaden).
Das Zitat geht dann noch weiter: secundum cavere, tertium sanare:
Also: erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen.

Nach diesem Grundsatz dürften Schönheitsoperationen nicht durchgeführt werden - einmal ganz abgesehen davon, dass es da gar nichts zu heilen gibt - außer der Psyche der Betroffenen, die offentsichlich eine Störung haben, sich so anzunehmen, wie sie sind.

Wenn ihr der Meinung seid, dass Ärzte das nicht dürfen, wo zieht ihr die Grenze? Wie weit darf ein Mensch bestimmen, dass er etwas an sich machen lassen möchte, auch wenn ihm das schadet. Geht ja schon mit der Faltenunterspritzung los: Hier besteht die Gefahr der Nervenverletzung, sodass man sie nach dem hippokratischen Grundsatz nicht durchführen dürfte.

Eure Meinung interessiert mich.
GLG Isolde
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Schönheits-OP und Verantwortung der Therapeuten - von Isolde Richter - 30.11.2017, 08:21

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