(05.07.2017, 19:15)dianalin schrieb: Hallo Zusammen,
wie ist das, wenn ein Therapeut mit bestimmten Firmen zusammen arbeitet und von den Firmen Gutscheine bekommt, um diese an die Patienten weiter zu geben, damit der Patient genau bei dieser Firma seine Medikamente (zB. Vitamine) kauft ?
Lg Diana
Hallo Diana, hallo miteinander,
also diese Frage hat (zumindest) 2 Fassetten: 1. die juristische und 2. die psychologische.
Zu 1. : Gemäß § 299a StGB (Bestechlichkeit im Gesundheitswesen) macht sich "ein Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert", strafbar, wenn er im Zusammenhang mit seiner Berufsausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür ... annimmt, dass er .... (Nr. 3) bei der Zuführung von Patienten ... einen Wettbewerber in unlauterer Weise bevorzuge" (=passive Bestechung/= Bestechlichkeit).
Was hiermit gemeint ist, ergibt sich besser aus " 299b StGB (aktive Bestechung): " Wer einem Angehörigen eines Heilberufs im Sinne von § 299a StGB ... einen Vorteil für diesen ... dafür anbietet, ... dass er ... Nr. 3 bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ihn ... im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge ... "
Dieser Straftatbestand greift für Heilpraktiker nicht, da ein HP kein Angehöriger eines Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, ist. Rechtliche Betrachtung damit abgeschlossen!
Zu 2. : Die Einschschränkung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit (Vorteilsannahme für eine wettbewerbliche Bevorzugung eines bestimmten Anbieters gegen eine Gegenleistung) durch den Gesetzgeber beruht darauf, dass er das Vertrauen von Patienten in Heilberufe, die eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern, stärken und schützen will, was aber bei einer engen Zusammenarbeit zwischen einem Heilberufsausübendem und einem Medikamentenanbieter in Frage gestellt werden kann.
So sieht dies aber auch der Patient. Gerade auch vom Heilpraktiker möchte er "nicht in Abhängigkeit von einem Pharmazeutikahersteller" bestimmte Arzneimittel "vorgeschlagen bekommen. Dieser subjektive Eindruck könnte jedoch entstehen, wenn nur Gutscheine "von einem Hersteller" abgegeben werden.
Ansonsten kann ich mich der Stellungnahme von Stephan anschließen.
In Anbetracht der aktuellen kleinklimatischen Bedingungen in meiner Bude ( 28 Grad innen, 33 Grad außen), bitte ich, mir grammatikalische und sonstige Fehler nachzusehen und grüße - hingebungsvoll dampfend - aus Kenzingen
Horst