Sonst würde sich ja keiner an Abmachungen halten....
Wenn ein Vertrag auf bestimmte Zeit läuft, ist eine ordentlich Kündigung erstmal ausgeschlossen, es sei denn, sie ist vertraglich vereinbart.
Bliebe erstmal die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, der nachzuweisen wäre. Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Du hast sicher einen Dienstleistungsvertrag und keinen Werkvertrag abgeschlossen. D. h. ein "Erfolg" wird nicht geschuldet.