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Hinweise vom Gesundheitsamt
#9
Hallo in die Runde Smile
Also für mich ist es auch eindeutig, dass diese vermehrten Zusätze, die die GÄ da schreiben (nicht nur in Karlsruhe, auch andernorts kommt das immer häufiger vor, dass die GÄ damit die Prüfungsanwärter massiv verunsichern), dem Zwecke dienen, hiermit eine Gesetzeslücke zu füllen. Zumindest ist es der Versuch. Das geht natürlich nicht. 
In der Durchführungsverordnung stehen ganz klar die Zugangsvoraussetzungen für die Überprüfung. Sie können jetzt nicht hergehen und sagen: Das ändern wir jetzt gerade mal. DVO ist DVO.

Natürlich ist es so, dass der Ruf der HPPs genau deswegen nicht der beste ist und wir unter den psychologischen Psychotherapeuten eher nicht so gut angesehen sind, weil es so ist, wie Regina schreibt: Prüfung bestanden - dann kann man sich morgen ein Praxisschild an die Wand nageln und loslegen.

Und wenn man außer "ich konnte schon immer gut zuhören und habe immer gute Tipps für meine Freunde" (was so GAR NICHTS mit Therapie zu tun hat) nichts da ist, was man als Methode anzubieten hat, dann ist das in der Tat nicht wirklich gut für die angehenden Klienten.

Also EIGENTLICH müsste die DVO mal geändert werden. Dahingehend, dass ganz klar festgelegt wird, dass ein Therapieverfahren gelernt sein muss, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. Oder zumindest dass man sich aktuell in Ausbildung befindet.

Aber rein rechtlich ist das eben im Moment nicht so.

Ich kann mich also meinen Vorrednern nur anschließen. GRUNDKENNTNISSE der gängigen Methoden sollte man haben und klar wäre es schon gut, wenn man weiß, wie man arbeiten will später!

Aber es ist nach wie vor gesetzlich kein MUSS.

Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 18.10.2016, 20:40
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 19.10.2016, 19:35
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von Petracla - 20.10.2016, 08:00
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