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Hinweise vom Gesundheitsamt
#4
(19.10.2016, 08:24)manuela_hofm schrieb: Mhm also ich würde es so verstehen, dass du zwar die Prüfung machen kannst...aber sie dich darauf hinweisen, dass du dich in Psychotherapieverfahren auskennen solltest uns eins können solltest um Patienten behandeln zu können. Was ja auch Sinn macht. Ja, ist nur mein Verständnis, bin ja HPA, aber letztlich ist es ja dort auch so, dass man mit dem Wissen was nan für die Prüfung braucht keine Patienten behandeln kann sondern dazu noch Behandlungsverfahren kennen muss.

Hallo Manuela,

danke für deine Antwort.
Ja, so verstehe ich es nach nochmaligem Lesen auch.
Durch diesen Hinweis sichern sie sich ab.
Und das macht ja absolut Sinn.
Persönlich würde ich mir auch erst zutrauen auf Patienten "loszugehen", nachdem ich gelernt habe, wie man helfen kann und nicht nur feststellen kann, was der Patient hat. Noch ein langer Weg...

LG Judith
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Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 18.10.2016, 20:40
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 19.10.2016, 19:35
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