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Verschreibungspflichte AM verabreichen
#7
Hallo ihr Lieben,

aus der Erfahrung, die ich bei der Prüfung gemacht habe, würde ich nur sagen, dass ich das verabreiche, was ich als HP auch verschreiben
darf.
Wenn die dann was anderes hören möchten und nachfragen, kann man das immer noch ausführen.

Grund ist, dass man sich ganz schnell auf Glatteis begeben kann, wenn man anfängt, irgendwas über verschreibungspflichtige Mittel zu erzählen.
Dann muss man sich schon genau auskennen.
Und das trifft bei vielen nicht zu.

Mein Tip wäre, erkundigt euch vorher, was die bei eurem Gesundheitsamt hören wollen.

LG
Antje
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Verschreibungspflichte AM verabreichen - von Antje - 15.09.2016, 06:37

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