herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
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Öffentlicher und geschlossener Bereich
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Hallo,
eine Kommilitonin von einer anderen HP-Schule sagte mir, sie hätte bei den Behandlungsverboten für Heilpraktiker gelernt, dass man "psychiatrische Krankeiten" als HP nicht behandeln darf. Dabei sei die Anwendung von Psychotherapie jedoch erlaubt. Mir ist der Unterschied nicht ganz klar! Handelt es sich hierbei nur um ein Behandlungsverbot bei Notfällen (also beispielsweise Suizidgefahr ect.) oder wie ist das zu verstehen? So was könnte ja auch sicher in Prüfungsfragen auftauchen, denke ich mir.
Ulli