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ich beabsichtige einen Raum in unserem Haus zum "Beratungsraum" zu machen. Das ich hier beim Gewerbeamt anfragen muss zwecks Wohngebiet (also, ob ich hier überhaupt eine Praxis aufmachen darf) und das Nutzungsrecht bei der Baubehörde ändern muss, habe ich in der Zwischenzeit bereits recherchieren können. Dafür DANK an das Forum :-).
Nun habe ich aber weitere Fragen:
1. Der Raum ist im Kellerbereich des Hauses und das Gäste-WC im EG.
2. Der Raum wird zwar als Beratungs- und Therapieraum deklariert, aber der Klient muss durch unseren Wohneingang und in den - ausgebauten - Keller. Ein Wartebereich ist möglich.
Wo kann ich mich schlau machen, wie die Voraussetzungen zur Inbetriebnahme meines Praxisraumes sein müssen. Muss ich einen separaten Eingang haben, muss das WC auf der gleichen Ebene sein (muss überhaupt ein WC sein?), reicht 1 gekennzeichneter Parkplatz aus, wie verhält es sich bei Gruppensitzungen: muss ich da mehrere Parkplätze vorhalten?
Gibt es einen LINK oder jemanden, der mir diese Fragen beantworten kann?
Regnerische Grüße aus dem Süden Deutschlands.
Manu