viele kennen mich ja schon....mein Name ist Patrizia Zink und ich bin hier im Hause für die Buchhaltung/Rechnungswesen und Fördermöglichkeiten (Bildungsprämie/Bildungsscheck) zuständig.
Auch in Bezug auf Fragen bezüglich steuerliche Absetzmöglichkeiten könnt Ihr mich gerne ansprechen.
Heute möchte ich euch gerne mehr über diese tollen Fördermöglichkeiten erzählen.
Wir akzeptieren Prämiengutscheine und auch Bildungsschecks für all unser Aus-, Weiterbildungen und Seminare, unabhängig davon, ob sie Online oder vor Ort stattfinden.
Die Bildungsprämie übernimmt bis zu 50% der Weiterbildungskosten (max. 500 Euro).
Ein Beispiel hierzu:
Sie möchten die Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie -HPP- absolvieren.
Diese Ausbildung kostet derzeit: 980,- €
Die Bildungsprämie übernimmt 50% der Gesamtkosten = 490,- €.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige die das 25. Lebensjahr vollendet haben mit einem zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 20.000,- € - bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000,-€.
Dazu gehören:
Angestellte / Selbstständige
Geringfügig Beschäftigte
Beschäftigte in Mutterschutz / Erziehungsurlaub
Wehr- oder Zivildienstleistende bzw. Teilnehmende am „freiwilligen Jahr“
Menschen in der sog. Familienphase
Übrigens:
Im Rahmen der Bildungsprämie werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE) von Eltern nachgewiesene Kinderfreibeträge und zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten (maximal 4.000 Euro) berücksichtigt. Damit werden auch bei der Förderung von Weiterbildung familienbedingte Mehrbelastungen berücksichtigt.
Da es jedoch einige Neuerungen gibt in der neuen Förderphase 3 (Start ab 01.07.2014) wäre es sinnvoll, wenn Ihr euch vorher bei mir informiert, damit ich euch ggf. gute Tipps mit auf den Weg geben kann.
Ihr könnt mich gerne vorab anrufen unter der Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder auch eine Mail schicken an:
Info@Isolde-Richter.de
Informationen über die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein finden Ihr auch unter: www.bildungspraemie.info
----------------------------
Bildungsscheck - Sichern Sie sich bis zu 2.000,- € Förderung jährlich (NRW)
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Nordrhein-Westfalen die berufliche Weiterbildung und übernimmt bis zu 50% der Weiterbildungskosten (max. 2.000 Euro pro Jahr).
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis zu 20.000,- € - bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 40.000,-€.
Dazu gehören:
Beschäftigte, die bei einem Unternehmen in Nordrhein-Westfalen arbeiten (ausgenommen sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst) und/oder ihren Wohnsitz in NRW haben
Geringfügig Beschäftigte (Minijob) ohne andere Hauptbeschäftigung (das gilt auch für SGB II-„Aufstocker“)
Beschäftigte in Elternzeit oder Mutterschaftsurlaub
Berufsrückkehrende, die spezielle Bedingungen erfüllen
Selbständige in den ersten fünf Jahren der selbständigen Tätigkeit
Ich gebe euch gerne Tipps und Ratschläge bezüglich des Weiterbildungsziels, wohin Ihr euch wenden könnt etc.
Ruft mich einfach an, ich freue mich auf euren Anruf unter der Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder sendet mir eine Mail an: Info@Isolde-Richter.de
Informationen über die Voraussetzungen zum Erhalt eines Bildungsschecks findet Ihr unter: www.bildungsscheck.com
-------------------------
Wenn Ihr Fragen, Anregungen oder Wünsche habt, dann freue ich mich über euren Anruf – hier nochmal die Rufnummer: 07644 / 927 883-26 oder Ihr schreibt mir einfach eine Mail an: Info@Isolde-Richter.de
Wusstet Ihr eigentlich, dass man die Kosten für Weiterbildung steuerlich absetzen kann?
Achtung: Wichtig sind hier die richtigen Angaben bei der Steuererklärung in Bezug auf Aus- bzw. Weiterbildung.
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir vielleicht erzählt, wie es bei Euch gelaufen ist bezüglich Steuer oder auch Fördermöglichkeiten, was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?
Wer hat vielleicht wertvolle Tipps für mich in Bezug auf Übernahme der Kosten/ Absetzbarkeit bei der Steuer?
Ganz liebe Grüße
Patrizia