Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Umsatzsteuer auf Miete
#4
Hallo miteinander
Auch ich schließe mit Petras Aussage an:

Zunächst einmal ist in § 4 Nr: 12 a) UStG die grundsätzliche U-Steuerfreiheit von Mietverhältnissen über Räume festgelegt (mit gewissen Ausnahmen, die aber für die aktuelle Fragestellung keine Rolle spielen).
Der Vermieter kann jedoch nach § 9 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuerpflichtigkeit durch einfache Erklärung gegenüber dem Finanzamt wählen. Vorteil dieser Option für ihn ist, dass der Vermieter für seine Ausgaben, wenn z.B. hohe umsatzsteuerpflichtige Kosten anfallen, wie z.B. bei einer Sanierung oder einem Neubau des Objektes, einen Vorsteuerabzug geltend machen darf. Für eine reine Heilpraxis nur Nachteile, weil diese – da umsatzsteuerfrei – die bezahlte USt nicht als Vorsteuerabzug abziehen kann.
Die Wahl einer Umsatzsteuerpflicht durch den Vermieter ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
Konkret muss die Vermietung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgen, für das er selbst umsatzsteuerpflichtig ist.
Keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbringen z.B.:
o Heilpraktiker
o Schulen

Der Gesetzgeber erfordert, dass die vermietete Fläche zu mindestens 95% für umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit genutzt wird.

Wählt der der Vermieter die Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermietung, muss diese auch deutlich im Mietvertrag vereinbart sein.

Dem Finanzamt genügt für die Annahme einer umsatzsteuerlichen Tätigkeit des Mieters überwiegend eine entsprechende Bestätigung des Mieters im Vertrag oder in einem gesonderten Schreiben.
Im Vertrag muss aber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen werden, dass auf die Miete die Umsatzsteuer gezahlt wird (ggf. kann sich auch der Vermieter das Recht einräumen lassen, nachträglich die Umsatzsteuerpflichtigkeit zu wählen.
Im Vertrag sollen Miete, Nebenkosten und jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer unter Nennung der Beträge aufzuführen. Die Steuernummer bzw. UmsatzsteuerID des Vermieters soll ebenfalls bereits im Vertrag aufgeführt sein.

Ist der Mieter allerdings nicht oder nicht mindestens zu 95% seiner in den gemieteten Räumlichkeiten erbrachten Leistungen umsatzsteuerpflichtig und/oder ist die Mehrwertsteuerpflichtigkeit nicht vertraglich geregelt, sehe ich keine Grundlage für eine U-Steuerpflichtigkeit der Miete.

Vielleicht bringt schon eine Anfrage beim für den Vermieter zuständigen Finanzamt eine klarere Sicht auf die rechtlichen Umstände.
Mit fiskalischem Gruß
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Umsatzsteuer auf Miete - von petrawi - 01.08.2014, 12:24
RE: Umsatzsteuer auf Miete - von petrawi - 01.08.2014, 12:52
RE: Umsatzsteuer auf Miete - von Horst - 01.08.2014, 18:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: