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Rechnung/Zahlungsfrist
#2
Hallo Petra,

da ich aktuell mich mit dem Thema "Rechnungen schreiben" beschäftigt habe, habe ich auch diesbezüglich mich kundig gemacht und folgendes für mich mitgenommen:
Gesetzlich gilt wohl eine Frist von 30 Tagen, alles andere kann in der Rechnung vermerkt werden. Wenn Du möchtest, dass der Klient sofort zahlt, dann kannst Du das vermerken, wenn Du möchtest, dass er innerhalb von 14 Tagen zahlen soll, dann musst Du das ebenso vermerken, denn das entspricht dann nicht der gesetzlichen Regelung und muss zwischen Dir und Deinem Klienten gesondert geregelt werden.
Allerdings ist bei "zahlbar sofort" wohl auch eine Frist von ca 5 Arbeitstagen einzukalkulieren, da eine Überweisung seine Zeit dauert, man wohl nicht erwarten kann, dass derjenige die Möglichkeit hat es sofort auszuführen.....

Das ist mein Kenntnisstand, vielleicht konnte ich Dir damit ein wenig weiterhelfen,
LG,
Petra
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Nachrichten in diesem Thema
Rechnung/Zahlungsfrist - von PetraR - 16.07.2014, 08:24
RE: Rechnung/Zahlungsfrist - von petrawi - 16.07.2014, 09:00
RE: Rechnung/Zahlungsfrist - von Romina - 16.07.2014, 10:48
RE: Rechnung/Zahlungsfrist - von PetraR - 16.07.2014, 11:20
RE: Rechnung/Zahlungsfrist - von Horst - 16.07.2014, 19:13
RE: Rechnung/Zahlungsfrist - von PetraR - 16.07.2014, 19:26

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