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Ausübung der Sportheilkunde
#4
Hallo Cindy,
eine Ausübung der Heilkunde mit "Mitteln der Physiotherapie" richtet sich nach den Vorgaben des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes, näher definiert durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Was hier als Ausbildungs- und Prüfungsumfang festgelegt ist, umschreibt auch den Umfang der sektoralen HP-Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde als HP-Physiotherapeut.

Sinn der sektoralen HP-Erlaubnis ist es ja gerade, dass man das Gebiet, für das man speziell ausgebildet wurde (nachgewiesen durch eine Prüfung) auch selbstständig heilend behandeln kann, wenn man im Rahmen seines zusätzlichen HP-Erlaubnis-Verfahrens auch nachweisen kann, dass man seine rechtlichen Schranken kennt. D.h. alles, was nicht Gegenstand der Physiotherapeutenausbildung ist, bleibt auch für den sektoralen HP-Phys. tabu.
Ich bin jetzt hinsichtlich der Ausbildungs- und PrüfungsV für Physiotherapie nicht firm. Aber die von Dir genannten Therapiemethoden scheinen mir nicht vom zulässigen Betätigungsfeld für Physiotherapeuten abgedeckt.
Ich gebe die Frage daher an fachlich firmere Forumsteilnehmer weiter.
LG Horst
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RE: Ausübung der Sportheilkunde - von Horst - 13.02.2014, 20:29
RE: Ausübung der Sportheilkunde - von Horst - 17.02.2014, 17:43

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