ich versuche mal mit einfachen Worten ein Wohngebiet zu definieren,nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO)ist ein Baugebiet das dem Wohnen dient und wird unterschieden Kleinsiedlungsgebiet, in reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet und besonderes Wohngebiet.
Deine Frage richtet sich nach dem Reinen Wohngebiet und dem Allgemeinen Wohngebiet.
Reines Wohngebiet ein Baugebiet das nur dem Wohnen dient.Läden und nicht störende Handwerksbetriebe und kleine Betriebe des Beherbergungsgewebes,die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Wohnbevölkerung dienen,sowie soziale Einrichtungen sind ausnahmsweise zulassungsfähig.
Allgemeines Wohngebiet ist ein Baugebiet das "vorwiegend" dem Wohnen dient.Ausser Wohnhäuser sind Läden,die der Versorgung des Gebietes dienen,Gaststätten, nicht störende Handwerksbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen zulässig.
Ausnahmsweise zulässig sind Hotels, Verwaltungsbauten,Tankstellen und Gartenbaubetriebe und sonstiges nicht störendes Gewerbe.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
