Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Verständnisfrage
#4
Beispiel:
§ 3 HPG

Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen. Es ist verboten, Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, einzurichten oder zu unterhalten.

(1) Wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Wer den §3 oder §4 oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschrift zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft.


In diesem Beispiel wäre §3 , Satz 1 : Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
Es bezieht sich dann also tatsächlich auf EINEN Satz. Satz 1 ist dann der entsprechend 1. Satz, Satz 2 der 2., etc...
Wo hast Du das mit dem einen Satz denn konkret gelesen?
Liebe Grüße
Heike

Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.


Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 08:53
RE: Verständnisfrage - von Gini - 26.04.2012, 09:32
RE: Verständnisfrage - von Antje - 26.04.2012, 11:43
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 14:01
RE: Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 16:31
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 17:32
RE: Verständnisfrage - von Alex - 26.04.2012, 20:43
RE: Verständnisfrage - von Heike aus BO - 26.04.2012, 22:03
RE: Verständnisfrage - von Alex - 30.04.2012, 12:45

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: