§ 3 HPG
Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen. Es ist verboten, Ausbildungsstätten für Personen, die sich der Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes widmen wollen, einzurichten oder zu unterhalten.
(1) Wer ohne Erlaubnis die Heilkunde ausübt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.
(2) Wer den §3 oder §4 oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschrift zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft.
In diesem Beispiel wäre §3 , Satz 1 : Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
Es bezieht sich dann also tatsächlich auf EINEN Satz. Satz 1 ist dann der entsprechend 1. Satz, Satz 2 der 2., etc...
Wo hast Du das mit dem einen Satz denn konkret gelesen?
Heike
Patenkind von Melanie, Lernschwester von Tabbi,
Patin von Katy und Heike A.
Im Wald sind Dinge, über die nachzudenken man jahrelang im Moos liegen könnte. (Franz Kafka)