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...Und genau so würde ich es auch als HP machen wenn ein Patient bei mir in der Praxis wäre.
Selbstverständlich würde ich da auch eingreifen, wenn eine Person nur sich selbst gefährdet.
LG
Antje
ACHTUNG: Wenn der Patient in deiner Praxis ist, kommt es kaum nur zu einer Eigengefährdung.
Du als Behandler bist zumindest immer mit von der Partie. Und dein Recht auf körperliche Unversehrtheit wäre dann gefährdet (Fremdgefährdung)
Einige psychisch Kranke wären bsw. eine Ausnahme. Wenn jemand die Tragweite seines Handeln überhaupt nicht einschätzen, beurteilen kann, auch da muss ich eingreifen. Ansonsten könnte mir der Vorwurf der unterlassene Hilfe auf die Füße fallen.
Es ist also immer ein Abwägen nötig und jede noch so kleine Veränderung in der Situation bedeutet eine neue Einschätzung.
Ich muss natürlich dazu sagen, dass ich durch mein Dienststellen-Jumping sehr sensibilisiert bin, was Eingriffsrechte betrifft. Ob nun als Mitarbeiterin in einer Ordnungsbehörde oder einfach nur als Sachbearbeiterin oder einfach nur als Privatperson.
Ich glaube aber auch, dass solche Extremfälle selten in einer HP-Sprechstunde auftauchen werden.
LG Anja
Patenkind von Patrizia
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora