vielen Dank für deine Ausführungen.

Mit dem § 34, das ist mir ein Begriff.
Dann ist hier die Theorie nicht so weit von der Praxis entfernt.
Du schreibst, es gibt auch Ausnahmen bei Selbstgefährdung, die du leider nicht genannt hast und dass da normalerweise nicht eingegriffen wird.
Genau da würden mich die gesetzlichen Regelungen auch interessieren.
Von mir würde da z.B. arbeitsmäßig ganz klar ein Eingreifen erwartet und wenn ich das nicht machen würde, könnte ich mich sehr sicher ganz warm anziehen.

Und zwar in jedem Fall der Selbstgefährdung.
Eigenschutz natürlich vorausgesetzt.
Und genau so würde ich es auch als HP machen wenn ein Patient bei mir in der Praxis wäre.
Selbstverständlich würde ich da auch eingreifen, wenn eine Person nur sich selbst gefährdet.
LG
Antje