(05.04.2012, 20:44)Sharona schrieb: Wie ist es mit rezeptpflichtigen Medikamenten?
Darf der HP es aufschreiben?
Ich habe es nämlich so gelernt, daß der HP es aufschreiben kann/darf (theoretisch), aber der Apotheker es nicht aushändigen darf.
Was meint ihr dazu?
Hallo Sharona,
In der Arzneimittelverschreibungsverordnung ist eindeutig geklaert, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur auf die Verschreibung eines Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes abgegeben werden duerfen. Demzufolge kann der HP auf seine Rezepte theoretisch schreiben, was er will, dem Patienten wird es aber im Falle der Verschreibungspflicht nicht ausgehaendigt.
Caia
Vos qui transitis...