
Ich hab gestern auch noch mal in einem meiner Bücher nachgelesen, betraf aber nur die Pflege.
Da war das nicht so ganz eindeutig definiert.
Alles ziemlich schwammig und wenig konkret.
Jeder wird bei der ersten unfreiwilligen praktischen Konfrontation mit solchen Fällen feststellen, dass auch hier die Theorie weit entfernt ist von der Praxis.
Mir wird jedenfalls keiner aus dem Fenster hüpfen, solange ich ihn noch irgendwie festhalten oder ähnliche Maßnahmen ergreifen kann.
Das muss er dann machen wenn ich nicht dabei bin.
In dem Zusammenhang hab ich gestern auch gefunden, dass ein Anti-Suizid- Vertrag in keinem Fall ausreicht, um einen Therapeuten haftungsrechtlich zu entlasten.
Kürzlich wurde hier irgendwo geschrieben, dass das ausreicht, meine ich zumindest im Hinterkopf zu haben.
Leider weiss ich aber nicht mehr, wo das war.
LG
Antje