Aber Ihr solltet Euch damit tatsächlich intensiv auseinander setzen, weil sich diese Fragen bei der (v.a. mündlichen) Prüfung großer Beliebtheit erfreut.
Wie Iris schon geschrieben hat, juristisch ist es so, dass niemand das Recht hat, einen anderen gegen seinen Willen festzuhalten oder einzusperren. Und das ist ja auch gut so! Stellt Euch nur vor, was das sonst für Konsequenzen hätte!!!
Wenn jemand Suizid verüben möchte, dann ist das sozusagen sein gutes Recht.
Andererseits befindet sich der Betroffene ja in einer Ausnahmesituation und man kann die Tatsache, dass der den Suizid so ausdrücklich ankündigt, als Hilferuf verstehen - denn sonst würde er ja den Suizid einfach vollenden, ohne das so explizit mitzuteilen. Von dieser Sicht aus betrachtet, handelt es sich um einen Notfall und von daher ist es verständlich, wenn manche Amtsärzte der Meinung sind, es ist doch in Ordnung, wenn ich den Patienten bis zum Eintreffen der Polizei am Ärmel festhalte!
Aber hören wir doch mal, was die HPP dazu sagen - auch zur Krisenintervention, denn das ist doch gerade beim HPP ein wichtiger Prüfungsschwerpunkt.