Der regelmäßige EKG-Lehrgang, den sie absolvieren, lehrt die Grundlagen, die Basisdirgnostik, die Schnelldiagnostik.
Zu einer genauen und fundierten Diagnostik wie der Facharzt sie durchführen kann sind sie nicht in der Lage.
Die Sorgfaltspflicht besagt,
das der HP seine diagnostischen und therapeutischen Grenzen gut kennen muß und nur Methoden anwenden, die er fundiert beherrscht.
(siehe zB Pschyrembel unter "Sorgfaltspflicht" oder "Ärztefehler")
Das EKG gehört nicht dazu und Ultraschall somit auch nicht!
Übrigens:
Die Frage nach dem EKG wird gelegentl in der mündlichen Prüfung gestellt und ist eine böse Falle, wie man hier auch grad sieht
