.er darf die Heilkunde ausüben.(Feststellung, Heilung und Linderung von Krankheiten, Körperschäden oder Leiden beim Menschen)..
...
- Hausbesuche machen
- frei verkäufliche und Apothekenpflichtige Medikamente verordnen
2. Was darf der HP nicht?
Nach dem Arzneimittelgesetz:
1.Verbot der Abgabe von Arzneimitteln ohne Erlaubnis Ausnahme Muster
2.Verbot.der berufsmäßigen Herstellung von Arzneimitteln zum Zweck der Abgabe an dritte,sprich Mitgabe für Zuhause
Ausnahme direkte Verabreichung in der Praxis..
3.keine Verscheibungspflichtigen Medikamente, und BTM ( BtMG)verordnen
Ausnahme Schlafmohn ab D4 und Opium ab D6 in Homöopatischer Verreibung
- umherziehen und dabei Heilkunde betreiben
- Zähne behandeln
- Geburtshilfe leisten ausser Notfall
- Arztähnliche Bezeichungen verwenden (Homöopath, Akupunkteur)
- Totenschein ausstellen
- Heilungsversprechen geben
Bitte immer kopieren und erweitern.
Bin schon sehr gespannt, was Euch alles einfällt!
Andrea
Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)